Verfluchter Pfosten!

Geführte Touren des ADFC sind häufig von lauten „Poller“-Rufen begleitet, die sich auf manchen Wegen fortlaufend durch die Gruppe ziehen. Tatsächlich sind Sperrpfosten, im Volksmund auch Poller genannt, eine der Hauptursachen für oft schwere Unfälle auf Radtouren.

poller_pict8438Besonders gefährlich sind mausgraue Exemplare, denen der reflektierende Anstrich fehlt und die zusätzlich noch an unübersichtlichen Stellen mit schadhaftem Fahrbahnbelag stehen. Selbst achtsame Fahrradfahrer können solchen Hindernissen auf Radwegen manchmal nur in letzter Sekunde ausweichen. Dabei sollen sie nach den Vorstellungen der Verkehrsplaner Kraftfahrzeuge von den Wegen fern halten, also eigentlich dem Wohl der Fahrradfahrer dienen. In der Praxis behindern sie den Fahrradverkehr aber oft mehr, als sie ihm nützen.

Viele Pfostenstürze gehen als Alleinunfälle nicht in die Unfallstatistik ein, solange es nicht zu schweren Verletzungen kommt. Könnte man sie alle erfassen, würden die Planer solche Hindernisse zurückhaltender oder gar nicht einsetzen. Ähnlich wie bei benutzungspflichtigen Radwegen zieht der Gesetzgeber inzwischen enge Grenzen für die Errichtung solcher Sperrpfosten.

Experten warnen vor den Gefahren der Sperrpfosten

Die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), die verbindliche Planungsvorschriften enthalten, verbieten unter anderem Poller an Stellen, wo sie Verkehrsteilnehmer gefährden oder den Verkehr erschweren würden. Außerdem müssen die Pfosten nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen ausreichend erkennbar sein. Die ERA weisen ausdrücklich darauf hin, dass Poller und ähnliche Hindernisse insbesondere für Radfahrergruppen eine erhebliche Gefahr darstellen. Poller dürfen deshalb nur dann eingesetzt werden, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln nicht erreichbar ist. Die Sicherheit für den Radverkehr müsste ohne Poller schon erheblich beeinträchtigt sein.

poller_pict7271Wo die Sperrpfosten tatsächlich erforderlich sind, sollen folgende Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden:

  • Lichte Durchfahrtsbreite 1,5 m
  • Reflektierende rotweiße Tafel (Warnbake) in Augenhöhe oder wenigstens rotweißer Warnanstrich und davor weiße Fahrbahnmarkierungen (Fahrbahnteiler, siehe Foto links)
  • Platzierung in der Mitte der Fahrbahn und ggf. an den Seiten, aber nicht auf den Fahrspuren.
@ Poller-Umfrage
Hatten Sie in der letzten Zeit einen Unfall im Zusammenhang mit Sperrpfosten oder Umlaufschranken? Dann senden Sie bitte eine Ortsangabe und eine kurze Beschreibung der Begleitumstände – Alleinunfall oder Gruppe, Licht- und Wetterverhältnisse – an redaktion@radamniederrhein.de.
Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 2 / 2011, Verkehr veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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