Mehr Abstand!

Für das Überholen von Radfahrern durch Autos gelten Mindestabstände, die auf Fahrbahnen mit weniger als 4 Meter Querschnitt nicht eingehalten werden können. Handtuchbreite, wir hier im Bild auf einem Wirtschaftsweg nachgestellt, ist einfach zu wenig. Deshalb sind Wirtschaftswege für den allgemeinem KFZ-Verkehr meist gesperrt. Auch Anlieger werden gebeten, sich an die An- und Abstandsregeln zu halten und  Radfahrer nicht zu bedrängen.

re_abstand_RaN11-2_AbstandsfotoWer hat das nicht schon mal erlebt: Man radelt auf einem schmalen asphaltierten Wirtschaftsweg gemütlich durch die Landschaft, bis sich von hinten ein Auto nähert. Nun kommt die Gewissensfrage: Ruhig weiter fahren und durch leichte fahrradtypische Pendelbewegungen ein Vorbeiquetschen des Autos verhindern, bis ein gefahrloses Überholen möglich ist? Oder weit rechts fahren und riskieren, dass man mit zu geringem Abstand überholt und womöglich sogar von der Straße gedrängt wird?

Besonders kritisch ist dies bei Fahrradgruppen: Autofahrer, die sich an den letzten Teilnehmern vorbei quetschen, befinden sich plötzlich mitten im Fahrradpulk, kommen nicht weiter durch und können eventuell entgegenkommendem Verkehr nicht mehr ausweichen. Es kommt zwar selten zur direkten Kollision, weil die Fahrradfahrer notgedrungen ihr Heil auf dem Randstreifen suchen, was als indirekte Folge aber zum Sturz führen kann.

Dabei ist die Rechtslage klar: Wenn aufgrund der geringen Fahrbahnbreite ein Überholvorgang mit dem vorgeschriebenen Sicher- heitsabstand von 1,5 Meter nicht möglich ist, muss der Autofahrer so lange hinter dem Radfahrer (oder der Gruppe) bleiben, bis ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Illegaler Schleichverkehr

re_abstand_RaN11-2_GesperrtNicht ohne Grund sind viele Wirtschaftswege für den Autoverkehr gesperrt und mit dem Schild „Durchfahrt für Kfz verboten – landwirtschaftlicher Verkehr frei“ versehen. Vor allem im Berufsverkehr wird dies aber von manchen Autofahrern regelmäßig missachtet. So trifft man gerade auf Wirtschaftswegen, die oft auch ausgewiesene Fahrradrouten sind, in der Nähe stark belasteter Hauptverkehrsstraßen auf  Autofahrer, die so versuchen, dem täglichen Stau auszuweichen.

Lasche Rechtsprechung

Kommt es bei einer der oben beschriebenen Situationen zum Konflikt, ist die Beweislage meist schwierig. Ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage und resolute Autofahrer scheuen auch nicht Ausreden wie „habe nach dem Weg gesucht” oder „bin in der Landwirtschaft beschäftigt“ oder auch „mein Navi hat mich hierhin geführt“. Deshalb kommt es nach solchen Auseinandersetzungen nur selten zur Anzeige und noch seltener zur Verurteilung wegen Nötigung oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Dem ADFC sind zwei Fälle bekannt, die sich auf Wirtschaftswegen zwischen Krefeld-Fischeln und Meerbusch-Osterath ereigneten, aber nach einer gerichtlichen Anhörung für die Autofahrer ohne Folgen blieben.

@ Schreiben Sie uns!
Hatten Sie auch schon Ärger mit Autoverkehr auf Wirtschaftswegen? Womöglich einen Konflikt mit Unfallfolge? Kennen Sie Stellen, wo Fahrradfahrer besonders von Autos bedrängt werden? Dann schreiben Sie an redaktion@radamniederrhein.de.

Vorsicht vor Traktoren
Echtem landwirtschaftlichen Verkehr sollten Sie als Radfahrer mit Respekt begegnen. Machen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit im Zweifel Platz, denn die Fahrzeuge sind mit ihren Anbauten sind oft überbreit. Der Profi auf dem Bock der Zugmaschine wird es Ihnen danken.

Welcher Abstand?
Infos vom ADFC-Bundesverband zu Sicherheitsabständen für Radfahrer finden Sie unter http://ranr.de/112-seitenabstand.

Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 3 / 2011, Sicherheit, Verkehr veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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