Radfahrer absteigen!

Dazu werden Meerbuscher Radfahrer am Strümper Kreisel aufgefordert, wo Fritz-Wendt-Straße, Osterather Straße und Strümper Busch zusammenlaufen. Diese Regelung sorgt für Kopfschütteln und Ärger.

ne_struemp_Radlos_montageDer parallel zur Straße geführte Zwei-Richtungs-Radweg ist laut Beschilderung und Auskunft der Meerbuscher Stadtverwaltung „aus Verkehrssicherheitsgründen“ im Kreisverkehr dem PKW-Verkehr untergeordnet. „Die Wartepflicht für Radfahrer wird ausgedrückt durch die Anordnung verkleinerter Zeichen 205 StVO vor den Querungsstellen für den Radverkehr“, so die Verwaltung. Zusätzlich stellte sie noch ein Schild auf „Radfahrer absteigen“.

Wie sieht nun die Praxis aus? Ich fahre selbst häufig durch diesen Kreisverkehr. Soll ich absteigen oder nicht? Fast immer halten die ankommenden PKW an, um mich weiterfahren zu lassen – das ist genau das, was die Verkehrsteilnehmer gefühlsmäßig für richtig halten. Weil sie entweder aus dem Kreisel kommend quasi abbiegen und daher den Geradeausverkehr passieren lassen, wie es bei jedem Abbiegevorgang der Fall ist (für den Radfahrer kommen sie von links). Oder sie wollen in den Kreisverkehr einbiegen und halten an, wie es das „Vorfahrt achten“-Schild besagt. Dieses steht schon vor der nicht markierten Radfurt (Foto oben), so dass für alle Verkehrsteilnehmer logischerweise der Radweg zum Kreisverkehr dazu gehört. Zumal dieser in Strümp nicht weit von der Fahrbahn entfernt geführt wird. Ausnahmen gibt es nämlich nur, wenn der Radweg mehr als 5 Meter entfernt verläuft. Das ist hier nicht der Fall!

Dennoch kann ich mich nicht darauf verlassen, dass die Autos anhalten. Aufgrund der Beschilderung bin ich im Zweifel Mitschuld, wenn ich weiterfahre und etwas passiert. Also verlangsame ich jedes Mal meine Fahrt und gucke den Autofahrer gezielt an. Hält er oder nicht? Kann das die Lösung sein, die Sicherheit verspricht? Wird sie der Förderung des Radverkehrs gerecht?

Zudem: Wenn dem Fahrradfahrer die Vorfahrt aus „Sicherheitsgründen“ genommen wurde, kann ein solcher Radweg doch nicht mehr straßenbegleitend sein? In diesem Fall dürfte der Radfahrer auf der Straße fahren – und die Situation wird vollkommen verwirrend.

Die Verwaltung argumentiert nun, dass es sich um einen außerörtlichen Kreisel handelt: „Der betroffene Abschnitt hat sehr starke Merkmale eines Außerortsbereiches bzw. einer Straße entlang eines Gewerbegebietes“. Dem kann ich als Ortskundige überhaupt nicht zustimmen. Links entsteht eine neue Wohnsiedlung, rechts  geht lediglich eine Straße ab, in deren weiteren Verlauf sich einige wenige Gewerbebetriebe befinden (von der Hauptstraße aus kaum zu sehen). Warum überhaupt eine Unterscheidung außer- und innerörtlich? Wegen der gefahrenen Geschwindigkeit? Bisher wurde immer argumentiert, dass ein Kreisverkehr am Ortseingang die Geschwindigkeit der Autos reduzieren solle. Dies ist hier der Fall.

Zitat der Meerbuscher Verwaltung: „Die ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) legt in diesem Zusammenhang auch stets konkludent fest, dass der Radverkehr innerorts bevorrechtigt zu führen ist, was im Umkehrschluss bedeutet, dass dies außerorts nicht der Fall ist.“

ne_struemp_Roermond-N271-1Die Forderung des ADFC Meerbusch: Abbau der unnützen und verwirrenden Schilder für den Radverkehr am Strümper Kreisel und Aufmalen einer Radfurt mit roter Farbe (siehe Foto 2 ein Beispiel aus Roermond). Jeder Autofahrer weiß dann, wie er sich verhalten muss. Die Sicherheit für die Radfahrer wird erhöht.

Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 3 / 2011, Rhein-Kreis Neuss veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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