Trotz eines Gerichtsurteils, das die Anordnung eines Verwarngeldes wegen Nichtbenutzung des holprigen Radwegs an der Westparkstraße in Krefeld für „nicht geboten“ hält, warnt die Stadtverwaltung vor der Benutzung der Fahrbahn.
Was war geschehen? Carsten Bullert hatte die Nase voll vom täglichen Ritt über Wurzelaufbrüche auf dem Radweg an der Westparkstraße. Warum im Fußgängertempo über die Bodenwellen holpern, während die Autos daneben über eine gut ausgebaute Fahrbahn rollen. Als er trotz Radwegbeschilderung zügig auf der Fahrbahn unterwegs war, wurde er von der Polizei angehalten und sollte ein Verwarnungsgeld zahlen. Bullert legte Widerspruch ein. Die Entscheidung des Gerichts: Man hält die „Ahndung für nicht geboten“ und hat das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Ist dies nun ein Freibrief für die Nichtbenutzung maroder Radwege?
Es gibt noch weitaus schlechtere Radwege als den an der Westparkstraße. Die Stadtverwaltung legte nach und wies öffentlich darauf hin, dass sie die „Benutzung des teilweise maroden Radwegs für dringend geboten hält“, weil dort „parkende Autos stehen und Busse fahren, die Radfahrer gefährden können“. Ein Polizeisprecher war im Ordnungsausschuss der Auffassung, dass schadhafte Stellen auf Radwegen in der Regel durch Reduzierung der Geschwindigkeit gefahrlos zu passieren seien. Nur im Extremfall könne auch kurzzeitig auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Radwege werden also von den örtlichen Entscheidungsträgern immer noch grundsätzlich als sicher angesehen, egal in welchem Zustand sie sind. Eine schon vor über einem Jahr veröffentliche Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen kam zu einem ganz anderen Ergebnis: danach ist die Benutzung schlechter Radwege in der Stadt gefährlicher als das Fahren auf der Fahrbahn.
Brauchen wir mehr Radwege?
Für die Buschstraße forderte eine Krefelder Bürgerin Anfang Juni einen Radweg „besonders für die Schulkinder“, Begründung: An einer Bäckerei kommt es zu Konflikten, wenn Autos stoppen und die Fahrer unbedacht die Türen öffnen. *Was aber soll daran anders werden, wenn dort ein Radweg gebaut würde? Die Kinder würden vielleicht nicht mehr durch aufklappende Türen, sondern durch querende Brötchenholer und an der nächsten Einmündung durch abbiegende Autos gefährdet. Geholfen wäre mit dem Radweg also nur den Autofahrern, die weiterhin „gefahrlos“ ihre Türen aufklappen können…
Es gilt als gesichert, dass die Führung der Radfahrer auf der Fahrbahn im Bereich des Fließverkehrs zu besserem Sichtkontakt zwischen Autofahrern und Radfahrern führt und damit vor allem die schweren Abbiegeunfälle mit oft tödlichem Ausgang an Kreuzungen und Einmündungen oder Grundstücksausfahrten reduziert bzw. gemildert werden.