Schon in den 90er Jahren wurden in Krefeld viele Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Die dafür auf die Fahrbahn gemalten roten Furtmarkierungen haben sich schnell bewährt und werden inzwischen in vielen Städten eingesetzt. Dabei hätte der Fahrradverkehr schon bei der ursprünglichen Einrichtung von Einbahnstraßen von der Einschränkung ausgenommen werden müssen. Gründe für die Einbahnrichtung wie Platzmangel und Reduzierung unnötiger bzw. ungewollter Durchgangs- oder Suchverkehre beziehen sich schließlich auf den motorisierten Verkehr und sind für den Fahrradverkehr in der Regel nicht relevant.
Kritische Stimmen
Seit 2012 formiert sich aber zunehmend Widerstand gegen bestehende und neue Öffnungen von Einbahnstraßen. Kritiker führen an, Autofahrern sei nur mit großem planerischem und beschilderungstechnischem Aufwand zu signalisieren, dass ihnen dort Fahrradverkehr entgegen kommen kann. Zweifellos sind bei kritischen Sichtbeziehungen vor Öffnung einer Einbahnstraße mögliche Gefahrenmomente gegen das Recht auf Freizügigkeit abzuwägen. Furtmarkierungen und Haltelinien im Kreuzungsbereich können sinnvoll sein. Der heute angeblich notwendige Aufwand für Beschilderung und Markierung der freigegebenen Fahrradspuren in den Kreuzungsbereichen ist aber unverhältnismäßig hoch. Da es sogar in illegal befahrenen „echten“ Einbahnstraßen keine signifikaten Unfallhäufungen gibt, darf angenommen werden, dass derart aufwändige Kreuzungsgestaltungen wie jüngst auf der Blumenstraße für die Verkehrssicherheit nicht zwingend erforderlich sind. Die Einhaltung der großflächigen Halteverbote wird abends und an Wochenenden sowieso kaum kontrolliert. Die markierten Radfahrstreifen auf der Gerberstraße halten manche Autofahrer auch nicht davon ab, diese zum Umfahren der Aufpflasterungen zu nutzen – auch wenn gerade Fahrradfahrer entgegen kommen. Trotzdem führt dies nicht häufiger zu Unfällen als auf anderen Straßen.
Positive Erfahrungen
Die Mehrzahl der Autofahrer in Krefeld hat sich inzwischen offenbar daran gewöhnt, dass in Einbahnstraßen mit entgegen kommendem Fahrradverkehr zu rechnen ist. Damit sollte die Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr zur Regel werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine Weiterführung nicht möglich ist, wie zum Beispiel von der Wiedstraße in die Philadelphiastraße, sollte auf eine Öffnung verzichtet werden.