Echter Flüsterasphalt gehört auf Radwege

Der ADFC fordert ein Modernisierungsprogramm für Krefelder Radwege und stellt eine eigene Prioritätenliste vor.

Dieses Schild an der Untergath soll wohl eher vor Radwegschäden im rot gepflasterten Bereich warnen. Womöglich sind die Schilder „Radwegschäden“ schon aufgebraucht? Nach wenigen Wochen wird dieser Abschnitt inzwischen saniert.

Dieses Schild an der Untergath soll wohl eher vor Radwegschäden im rot gepflasterten Bereich warnen. Womöglich sind die Schilder „Radwegschäden“ schon aufgebraucht? Nach wenigen Wochen wird dieser Abschnitt inzwischen saniert.

Während in Krefeld gerade wieder größere Fahrbahnabschnitte mit Flüsterasphalt modernisiert wurden, wird die Radwege-Mängelliste des ADFC ständig länger. Sie weist inzwischen über 80 Einträge auf, wobei viele gleich für eine ganze Serie von Schlaglöchern und Wurzelaufbrüchen an längeren Straßenabschnitten stehen. Die Internet-Datenbank basiert auf Meldungen von Bürgern und ehrenamtlichen Aktiven – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber ständig aktuell.

Die einstige Vorreiterstadt in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte in NRW (AGFS) fällt in Sachen Fahrradfreundlichkeit auf die hinteren Ränge zurück. Da die Arbeiten der Stadtverwaltung an einem Mängelkataster und einer Prioritätenliste für die Unterhaltung und Sanierung von Radwegen offenbar ins Stocken geraten sind, hat der ADFC eine eigene Prioritätenliste mit Maßnahmenvorschlägen erstellt. Damit gibt der Verband einen Handlungsleitfaden für Politik und Verwaltung.

Auch im Nothaushalt darf der Etat für die Unterhaltung von Radverkehrsanlagen nicht auf Null gefahren werden. Ohne die Verabschiedung eines Sanierungsetats im Stadtrat und die Einleitung eines Modernisierungsprogramms für den Fahrradverkehr kann Krefeld das Attribut fahrradfreundlich nicht mehr für sich beanspruchen.

Die Prioritätenliste enthält 22 Einträge, die in drei Kategorien gegliedert sind:

A – großflächige Mängel im Haupt-Radwegenetz, die sicherheitsrelevant sind oder den Radverkehr erheblich behindern (z.B. an der Westparkstr., Moerser Str., Uerdinger Str., Hafelsstr., südliche Hauptstraße)

B – lokale, aber gravierende Mängel auf Radwegen des Verdichtungsnetzes. Einige dieser Mängelpakete könnten kostengünstig durch Aufhebung der Benutzungspflicht und Umwidmung der jetzigen Rad- zu Gehwegen abgearbeitet werden (z.B. an der Vulkanstr., Gatherhofstr., Königsberger Str., Steeger Dyk)

C – lokale Mängel, die mit vergleichsweise geringem Aufwand behoben werden können (In diese Kategorie fallen praktisch alle restlichen erfassten Mängel. Aufgrund der großen Zahl wäre die Behebung dieser Mängel aber auch ein Maßnahmenpaket von mehreren Hunderttausend Euro.)

Radwege sind häufig nur Auto-Beschleuniger

Für viele als benutzungspflichtig beschilderte Radwege fehlt inzwischen die Rechtsgrundlage. Seit 1997 sind benutzungspflichtige Radwege nur noch zulässig, wenn auf der Fahrbahn eine objektive Gefahrenlage besteht, die anders nicht abgewendet werden kann. Schlechte Radwege stellen aber in jedem Fall ein Sicherheitsrisiko dar. Unfallforscher und Versicherungsverbände haben schon vor einigen Jahren festgestellt, dass Radwege an Straßen mit vielen Einmündungen keinen Sicherheitsgewinn bringen. Radwege an weniger stark befahrenen Straßen dienen also eher der Beschleunigung des Autoverkehrs als der Sicherheit der Radfahrenden.
In jedem Fall verlangt das Straßengesetz, dass starke Schäden auf Radwegen innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden. Die immer häufiger praktizierte dauerhafte Aufstellung von Schildern „Achtung: Radwegschäden“ entlässt den Baulastträger laut einem Berliner Gerichtsurteil von 2012 nicht aus der Verkehrssicherungspflicht.

Die Unterhaltung und Instandsetzung insbesondere von benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen ist Pflichtaufgabe und keineswegs eine freiwillige Leistung. Bei einem Radwegenetz von über 300 km Länge kann die Lösung nur darin bestehen, dass Radwege an stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen saniert und nicht zwingend notwendige Radwege konsequent aufgehoben werden. Die Prioritätenliste des ADFC gibt dazu gezielte Maßnahmenvorschläge. Nun sind Politik und Verwaltung am Zuge, daraus ein Zukunftsprogramm für den Krefelder Fahrradverkehr zu schnüren.

Fortsetzung im Kreis Viersen geplant

Im Kreisgebiet häufen sich Radwegschäden vor allem an Landesstraßen, beispielsweise im Raum St. Tönis – Vorst – Grefrath. Der Radweg an der L475 zwischen St.Tönis und Vorst ist schon seit einigen Jahren sanierungsbedürftig und auch an der L361 zwischen Tönisvorst-Vorst und Kempen gibt es zahlreiche – teilweise nur notdürftig reparierte – Schäden über einen längeren Abschnitt.

Laut Straßen.NRW stehen aber keine ausreichenden Mittel für die Sanierung dieser Radwege zur Verfügung. Unklar ist noch, in welche Maßnahmen die geringen Mittel aus dem Landesetat für die Unterhaltung überhaupt fließen. In der nächsten Arbeitskreissitzung Radverkehr der Kreisverwaltung wird dieses Thema im Herbst erneut auf der Tagesordnung sein.

Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 3 / 2013, Krefeld / Kreis Viersen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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