Landesweite Fahrradmitnahme im NRW-Nahverkehr neu geregelt
Ab April können Fahrgäste neben den „klassischen“ Fahrrädern auch elektrobetriebene Fahrräder, sogenannte Pedelecs und E-Bikes, in Bussen und Bahnen mitnehmen. Diese Regelung haben die Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung von Fahrrad-, Behinderten- und Fahrgastverbänden beschlossen. Sie wird in den Beförderungsbedingungen aller NRW-Verkehrsunternehmen verankert.
Außerdem können Fahrgäste zukünftig in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitnehmen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z.B. Tandems). In Bussen und U-/Straßenbahnen ist dies aufgrund der räumlich beengten Verhältnisse jedoch nur Inhabern von Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX („Schwerbehindertenausweis“) auf Kulanzbasis gestattet.
Bei allen Neuerungen bleibt die bereits heute geltende Regelung bestehen, dass Fahrräder nur transportiert werden können, wenn die Platzsituation im Fahrzeug dies zulässt. In der Mobilität eingeschränkte Menschen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben auch weiterhin Vorrang vor Fahrradfahrern.
Weitere Informationen zu den ab dem 1. April geltenden Beförderungsbedingungen im Nahverkehr NRW gibt es im Internet unter www.kcm-nrw.de