10-Punkte-Programm des Fahr Rad! ArbeitsKReis Krefeld

Die Stadt Krefeld hat gerade die Verlängerung ihrer Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS) beantragt. Nur eine konsequent verfolgte Politik pro Fahrrad kann aus aus der Sackgasse von Umweltbelastung, Platz- und Ressourcenverschwendung im Straßenverkehr heraus führen.
Der Fahr Rad! AktionsKReis wünscht, dass sich Politik und Stadtverwaltung in Krefeld das Leitbild der AGFS, „das Fahrrad ist unser Maßstab“ zu eigen machen. Dieses Leitbild der AGFS-Mitgliedsstädte, die Lebens- und Bewegungsqualität durch mehr fahrradfreundliche Lösungen zu steigern, erfordert in Krefeld:

1. Langfristige lokale und regionale Radverkehrs-Netzplanung und systematische Modernisierung der vorhandenen Radverkehrsanlagen.ADFCact1-679

ADFCact2-6802. Systematische Erfassung von Radwegemängeln und Erstellung einer Prioritätenliste für Sanierungsmaßnahmen.

ADFCact3-6773. Erhöhung der Haushaltsmittel für die Sanierung des Radverkehrsnetzes auf mindestens 500.000 Euro / Jahr zur Beseitigung des Sanierungsrückstands und mit dem Ziel, den Radverkehrsanteil weiter zu steigern.

ADFCact4-6784. Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen nur dort, wo eine objektive Gefährdung des Radverkehrs gegeben ist und alle anderen Maßnahmen (z.B. Tempobegrenzung) ausgereizt sind.

ADFCact5-6825. Einführung von fahrradfreundlichen Ampelschaltungen. Rückbau oder Verkürzung der Reaktionszeit von Bedarfsampeln / „Bettelampeln“ .

ADFCact6-6836. Ende der Planung von Radwegen auf Bürgersteigen. Alle Verkehrsteilnehmer haben ein gleichwertiges Recht auf sicheres und zügiges Erreichen ihres Fahrziels.

ADFCact7-6847. Begleitung von größeren Radverkehrsmaßnahmen (Einbahnstraßenöffnungen, Aufhebung von Radwegen) durch Bürgerinformationen.

ADFCact8-6858. Aktive Unterstützung von Aktionen wie „Stadtradeln“ und „Mit dem Rad zur Arbeit“ durch Öffentlichkeitsarbeit und Einbindung aller Fachbereiche und städtischen Einrichtungen.

ADFCact9-6819. Förderung des Umweltverbunds aus Öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrradverkehr durch Abstellanlagen und barrierefreie Zugänge an Haltestellen und Bahnhöfen.

ADFCact10-68610. Frühzeitige Berücksichtigung der Radverkehrsführung und Standorte für Abstellanlagen bei Erschließungs- und Neubaumaßnahmen.

Grafiken: Jari Banas

Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 2 / 2014, Krefeld / Kreis Viersen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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