Benutzungspflichten und -rechte: Quo vadis Radweg?

Volle Kanne ins Nirwama_ Radweg. Radfahrstreifen, Fahrbahn. Parkplätze satt, aber kein sicheres Einfädeln für den Radverkehr.

Volle Kanne ins Nirwama_ Radweg. Radfahrstreifen, Fahrbahn. Parkplätze satt, aber kein sicheres Einfädeln für den Radverkehr.

Radweg, Radfahrstreifen oder Schutzstreifen, nur langsam kommen die veränderten Bedingungen und Regeln bei den Verkehrsteilnehmern an. In vielen Kommunen hakt es bei der Umsetzung und die ERA 2010 ist zu oft noch Fremdwort.

Seit der Fahrradnovelle von 1997 und der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 2009 ist klar, dass Fahrradfahrer auf der Straße fahren dürfen, wenn es nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Nur wenn ein baulich angelegter Radweg benutzungspflichtig (siehe Kasten unten) ist, dürfen Fahrradfahrer nicht auf der Straße fahren.

Seitdem fahren manche Fahrradfahrer bevorzugt auf der Straße, andere lieber weiterhin auf Radwegen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. Zwei wesentliche Beweggründe spielen eine Rolle.

  • Zum einen das individuelle Sicherheitsgefühl, das mal „Sicherer fahre ich auf der Straße“, mal „Sicherer fahre ich auf dem Radweg“ flüstert.
  • Zum anderen der persönliche Anspruch „mein Fahrrad ist ein Fahrzeug, also darf ich auf der Straße fahren“.

Wahlrecht und Pflicht

In der alltäglichen Praxis fährt die überwiegende Mehrheit der Fahrradfahrer immer noch bevorzugt auf dem Radweg, wenn es einen gibt. Dabei spielt kaum eine Rolle, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat dies in ihrer umfangreichen Studie von 2009 festgestellt: „Insgesamt nutzen sehr wenig Radfahrer die Wahlmöglichkeit, die sie bei aufgehobener Benutzungspflicht zwischen Radweg und Fahrbahn haben.“

Warum ist das so? Viele Fahrradfahrer fühlen sich anscheinend auf der Straße nicht so sicher wie auf einem Radweg. Laut BASt-Studie fahren auf Straßen mit nicht benutzungspflichtigen Radwegen gerade mal 4% der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn. Nur die Aufhebung der Benutzungspflicht ändert also am Verhalten der Fahrradfahrer
generell wenig. In Kreuzungsbereichen kann diese
Aufhebung die Gefahr von Unfällen sogar erhöhen,
weil abbiegende Autofahrer mit Radfahrern auf Straße
und Radweg überfordert sind.

Auch darum fordert der „Forschungsbericht Nr. 21“ der renommierten Unfallforscher der Versicherungen: „Radwege sind auch bei fehlender Benutzungspfl icht verkehrssicher
zu gestalten und instand zu halten, gegebenenfalls müssen sie aus- oder rückgebaut werden. Furten sind auch bei fehlender Benutzungspflicht zu markieren.“

Empfehlungen zur Sicherheit

Und die BASt-Studie von 2009 ergänzt: „Die Beachtung der technischen  Entwurfsempfehlungen hat maßgeblichen Einfl uss auf eine niedrige Unfallbelastung.“ Soll heißen: Wenn die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen von 2010“ (ERA) eingehalten werden, ist die Unfallgefahr am geringsten und weiter ermittelte die
BASt-Studie: „Die Unfallhäufi gkeit von Radfahrern auf allen untersuchten Radverkehrsanlagen war weitestgehend unabhängig vom Anlagentyp, es spielte keine Rolle, ob der Radweg benutzungspflichtig war oder ob es sich lediglich um einen Schutzstreifen handelte.“

Neue Regeln, neues Unwissen

Die unzähligen Änderungen an Anlagen und Bestimmungen wurden kaum öffentlich kommuniziert. Zu viele Autofahrer und auch Fahrradfahrer wissen gar nicht, wie sie mit den neuen Wegen und Regeln umgehen sollen. Der Umbruch erfolgt in vielen Kommunen
mehr als „holperig“.

Es mag angehen, dass bauliche Radwege aus Kostengründen reduziert werden.
Völlig inakzeptabel ist aber die zu oft liederliche Einrichtung der schnell
„aufgemalten“ Radfahr- und Schutzstreifen. Regelwidrige Breiten von
100 cm oder schmäler sind nicht selten, die erwünschte Durchgängigkeit der Führung ist häufig mangelhaft und an manchen Kreuzungen enden Radfahrund
Schutzstreifen im Nirwana, statt in korrekt markierte Flächen für Geradeausfahrer, Rechts- und Linksabbieger zu verzweigen (Foto Seite 9).

Sperren und andere Ärgernisse

Immer noch bremsen Drängelgitter (Amtsdeutsch: Umlaufsperren), Bettelampeln (Bedarfs/Anforderungsampeln) und Radwegführungen im Zickzackkurs Fahrradfahrer unnötig und ärgerlich aus, obwohl „Radfahren nicht durch unnötige Widerstände erschwert werden darf“, so die Broschüre der Landesregierung „FahrRad
in NRW“.

Die Beschilderung und Radverkehrsführung an Baustellen ist amtlich bestens geregelt, findet aber je nach Verwaltungshoheit kaum statt. Umleitungsempfehlungen? Fehlanzeige!

Und die rote Farbe zur Fahrbahnmarkierung ist nicht billig, wohl darum werden auf Verkehrsknotenpunkten nur die Schutzstreifen in Hauptverkehrsrichtung rot markiert. Also zwei Schutzstreifen mit roter Bodenmarkierung, zwei ohne, welcher Autofahrer soll da auf der Kreuzung noch durchblicken? Ist nur die Sicherheit der Fahrradfahrer wichtig, die in Hauptrichtung unterwegs sind?

Leiser aber schneller

Eng und vielbefahren: Komplett saniert in 2014, Parkplätze, Flüsterasphalt, kein Weg für Fahrradfahrer, aber Tempo 50.

Eng und vielbefahren: Komplett saniert in 2014, Parkplätze, Flüsterasphalt, kein Weg für Fahrradfahrer, aber Tempo 50.

Enge innerörtliche Straßen mit viel Autoverkehr wurden und werden gemäß EU-Lärmaktionsplan mit lärmoptimiertem Asphalt saniert, mancherorts wurde bei der aufwendigen und geförderten Sanierung auf Radverkehrsspuren völlig verzichtet, und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzungen (siehe Bild) vorgesehen.
Das ist für Radfahrer gefährlich und nicht zu akzeptieren.

So wichtig Lärmschutz für die Menschen ist, so hat eben dieser Flüsterasphalt aber auch
einen Nachteil, denn Autofahrer fahren selten nach Tacho. Ist es holprig und im Fahrzeug
laut, fährt der Fahrer langsamer, weil es sich schneller anfühlt, während sich auf dem neuem „guten und leisen“ Straßenbelag die eigene Geschwindigkeit geringer anfühlt und man letztlich schneller fährt. Tempo 30 wäre die bessere und preiswertere Alternative.

Standards und Aufklärung

Die ERA 2010 werden bei der Planung und Realisierung von Radverkehrsanlagen vielerorts noch nicht beachtet oder sehr frei und eigentümlich interpretiert. Die relevanten Untersuchungen zur Sicherheit des Radverkehrs müssen aber die Maxime für die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung sein. Die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr darf nicht an knappen Kassen scheitern.

Außerdem brauchen wir dringend eine Informationsoffensive, die Rad- und Autofahrer mit den aktuellen Regeln und Bedingungen vertrauter macht. Der ADFC NRW hat mit seiner Aufklärungsbroschüre „Hätten Sie‘s gewusst? Zehn Rechtsfragen zum Radfahren“ seinen Teil dazu bereits beigetragen. Aber auch die Kommunen sind dazu im Rahmen ihrer Möglichkeiten gefordert.

Hier gilt für Fahrradfahrer die Benutzungspflicht, egal ob linke oder rechte Seite

Radfahrstreifen. Andere Fahrzeuge dürfen die Linie nicht überfahren. Hier gilt absolutes Halteverbot. Foto: Stadt Ratingen.

Radfahrstreifen. Andere Fahrzeuge dürfen die Linie nicht überfahren. Hier gilt absolutes Halteverbot. Foto: Stadt Ratingen.

Zeichen 241: Getrennter Fuß- und Radweg

Zeichen 241: Getrennter Fuß- und Radweg

Zeichen 240: Gemeinsamer Fuß- und Radweg, hier auf einem Zweirichtungsradweg. Fahrradfahrer müssen hier Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Zeichen 240: Gemeinsamer Fuß- und Radweg, hier auf einem Zweirichtungsradweg. Fahrradfahrer müssen hier Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Auch hier gilt für Fahrradfahrer die Benutzungspflicht:

Radfahrstreifen. Andere Fahrzeuge dürfen die Linie nicht überfahren. Hier gilt absolutes Halteverbot. Foto: Stadt Ratingen.

Radfahrstreifen. Andere Fahrzeuge dürfen die Linie nicht überfahren. Hier gilt absolutes Halteverbot. Foto: Stadt Ratingen.

Schutzstreifen. Die Benutzungspflicht ergibt sich durch das Rechtsfahrgebot. Hier gilt ein Parkverbot, aber kein generelles Halteverbot.

Schutzstreifen. Die Benutzungspflicht ergibt sich durch das Rechtsfahrgebot. Hier gilt ein Parkverbot, aber kein generelles Halteverbot.

Hier haben Fahrradfahrer ein Benutzungsrecht:

Sonstiger Radweg mit Bodenpiktogramm und roter Flächenmarkierung

Sonstiger Radweg mit Bodenpiktogramm und roter Flächenmarkierung

Sonstiger Radweg ohne Kennzeichnung

Sonstiger Radweg ohne Kennzeichnung

Zeichen 239 mit Zusatzschild „Radfahrer frei“Hier dürfen Fahrradfahrer fahren, müssen aber Schrittgeschwindigkeit einhalten und absolute Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Zeichen 239 mit Zusatzschild „Radfahrer frei“Hier dürfen Fahrradfahrer fahren, müssen aber Schrittgeschwindigkeit einhalten und absolute Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

Quellennachweis: Dokumente, wie BASt-Studie, Unfallforscher-
Studie und Broschüre „FahrRad in NRW“ zum Download: http://knotennetz.de/ran2015-2. ERA 2010: http://www.fgsv-verlag.de
Broschüre „Hätten Sie‘s gewusst?: Auf ADFC-Infoständen, in ADFC-Geschäftsstellen oder auf www.adfc-nrw.de zum Download.  Fotos, soweit nicht anders
gekennzeichnet: www.iDFotowerkstatt.de

 

Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 2 / 2015, Verkehr veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

10 Antworten auf Benutzungspflichten und -rechte: Quo vadis Radweg?

  1. Avatar prisac sagt:

    Hallo Herr Claßen,

    schnipp
    In Kreuzungsbereichen kann diese
    Aufhebung die Gefahr von Unfällen sogar erhöhen,
    weil abbiegende Autofahrer mit Radfahrern auf Straße
    und Radweg überfordert sind.
    schnapp

    Darf ich Sie bitte,
    diese Worte nochmal zu überdenken
    und gegenfalls zu ändern.
    Als Lesestoff empfehle ich dies gerne weiter
    http://www.diss.fu-berlin.de/diss/servlets/MCRFileNodeServlet/FUDISS_derivate_000000004324/Dissertation_Utsch_.pdf?hosts=

    Herzlichen Dank im Voraus!

    #GuteFahrtMG

  2. Hallo Herr Prisac,

    die von Ihnen angeführte Berliner Studie über die Unfälle von Fahrradfahren vergleicht absolute Unfallzahlen ohne diese mit der Nutzungshäufigkeit zu wichten. Da eine satte Mehrheit der Fahrradfahrer nach wie vor bauliche Radwege bevorzugen, ist völlig klar, dass dort mehr Fahrrad-Unfälle passieren als auf Schutzstreifen oder Radfahrstreifen.

    Trotzdem kommt auch „Ihre“ Berliner Studie in der Zusammenfassung zu diesem Ergebnis: „Die Aufhebung der generellen Radwegebenutzungspflicht hat nicht zu einem Rückgang der tödlichen Radfahrunfälle auf Radwegen geführt. „Der Kreuzungsbereich war und blieb der häufigste Unfallort in dieser Untersuchung.“

    Die vielfach geforderte „Aufhebung der Benutzungspflicht“ darf kein Freibrief für die Stadtverantwortlichen sein, sich aus Verantwortung und Haftung zu stehlen. Aufhebung der Benutzungspflicht ja, aber nur, wenn zeitgleich alternative Radverkehrsanlagen nach Standards der ERA2010 (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) eingerichtet werden – oder bei Führung im Mischverkehr ein Tempolimit von max. 30km vorgesehen wird.

    Besten Gruß
    Thomas M. Claßen

  3. Avatar prisac sagt:

    Hallo
    Herr Claßen,

    Schade, die Aufhebung der Benutzungspflicht wird nicht nur gefordert,
    es gibt wohl dazu auch eine Verwaltungsvorschrift,
    genaueres darüber findet man dort: http://pdeleuw.de/fahrrad/radwege.html

    Da mir die Gladbacher Kreuzungen sehr gut bekannt sind, kann ich ihrer These beim besten Willen nicht folgen. Gleichgeschaltet zum Fußverkehr wird man über die Kreuzung geleitet. 20m vorher keine Radverkehrsanlage, aber dann sicher über die Kreuzung, so sicher, um vom Rechtsabbieger direkt abgeschossen zu werden. Man wird nicht gesehen, aber Hauptsache, die Straße ist frei für den motorisierten Verkehr. Sehr schön zu sehen an der frisch eingerichteten Korschenbroicher Straße an den Querungen dieser. Das Rad löst sich nicht in Luft auf, nein, es wird dann einfach nicht mehr gesehen, da kann man schon mit viel Gas am Fuß die Kurve nehmen. Wenn dann da auf einmal ein Rad im Weg steht, wohlmöglich auch noch bei grün, ja, Pech gehabt, was fährt das auch da lang. Und dann noch so eine tolle Gladbacher Besonderheit, freie Rechtsabbieger, da führt man dann den Radverkehr auch immer schön weiter nach rechts und darf dann endlich halten, um die freien Rechtsabbieger durchzulassen, die müssen ja schnell voran, bis, bis sie auf den geraden Verkehr treffen und halten dürfen. Macht ja auch Sinn, diese Sicherheit für Rad, nein, die Sicherheit für den Autoverkehr, nicht gestört zu werden!
    An dieser harmlosen Kreuzung, die voll und ganz den von ihnen geforderten Eigenschaften, bis auf die Ampel, entspricht, https://twitter.com/plattbach/status/625665777463599104 wurde eine Radfahrerin mit Sicherheitsweste übersehen. Irgendwo hab ich auch noch ein Bild mit den Markierungen, das suche ich aber jetzt nicht raus.

    Ich bin durchaus für ordentliche Radwege auf Hauptverkehrsstraßen
    in unserer Stadt, leider kann man diese nicht als solche bezeichnen
    und der Bevölkerung wird zugemutet, erst auf irgendwelche Pläne zu warten, die schon 2005 und 2011 erstellt wurden und jetzt nochmal
    zu dem gleichen Ergebnis kommen werden. In der Zwischenzeit kann man
    nochmal schnell alles schlimmer machen für Rad und man ist fein raus. Der Erfolg von Kopenhagen liegt ja daran, das man sichere und gute Fahrradwege an Hauptverkehrsstraßen eingerichtet hat, https://de.wikipedia.org/wiki/Radfahren_in_Kopenhagen bitte wann beginnt der ADFC mit dem Protest? Ich wäre sofort dabei!

    Von dieser besprochenen ERA kommt man beim ADFC
    https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kvmuenster/radverkehr/grundsaetzlich/seitenansicht/article/era-2010-veroeffentlichtbrgrundlage-fuer-planun.html
    auch zu der Novelle die sich beim ADFC so liest
    https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-muenster/aktionen-service/recht-versicherung/stvo-novelle-2009.html#c15853
    schnipp
    Hübener: „Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst.“
    schnapp

    Auf ein neues:

    schnipp
    In Kreuzungsbereichen kann diese
    Aufhebung die Gefahr von Unfällen sogar erhöhen,
    weil abbiegende Autofahrer mit Radfahrern auf Straße
    und Radweg überfordert sind.
    schnapp

    Darf ich Sie bitte,
    diese Worte nochmal zu überdenken
    und gegebenenfalls zu ändern,
    Rad löst sich an Kreuzungen nicht in Luft auf!

    Herzlichen Dank im Voraus!

    #GuteFahrtMG

  4. Thomas M. Claßen Thomas M. Claßen sagt:

    Hallo Herr Prisac, ich beschränk mich mal aufs Topic und gehe auch nicht auf einzelne Kreuzungen ein. Sie hinterfragen diese Aussage:

    „In Kreuzungsbereichen kann diese Aufhebung die Gefahr von Unfällen sogar erhöhen, weil abbiegende Autofahrer mit Radfahrern auf Straße und Radweg überfordert sind.“

    Wenn ein baulicher Radweg ohne Benutzungspflicht besteht, zeigt die Erfahrung, dass viele Fahrradfahrer diesen weiterhin benutzen und nicht auf der Straße fahren, egal ob es dort einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen gibt. Also wird es immer mal die Situation geben, dass ein Fahrradfahrer auf der Straße eine Kreuzung quert und zeitgleich ein anderer Fahrradfahrer auf dem Radweg an die Kreuzung kommt. Wenn es dann noch eine Sichthindernis zwischen Radwegfahrer und Straße gibt, sind Unfälle geradezu vorprogrammiert.

    Darum: Wenn eine Benutzungspflicht aufgehoben wird, muss der bauliche Radweg zurückgebaut werden, oder gemäß ERA2010 optimiert werden.

    Kurzfassung der Quellen-Dokumenation siehe hier

  5. Avatar prisac sagt:

    Hallo Herr Claßen,

    herzlichen dank für ihre Email,
    in der sie schreiben:
    schnipp
    Grundlage der ganzen Diskussion ist ja die Frage, wo man als Fahrradfahrer sicherer unterwegs ist – auf der Straße oder auf dem baulichen Radweg. Wobei „Straße“ ja geteilt betrachtet werden muss: Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder Mischverkehr.

    Es gibt definitiv keine Untersuchung, die diese Frage eindeutig beantwortet. Es hat Vergleiche zwischen Radweg und Radfahrstreifen/Schutzstreifen gegeben, die haben aber keine signifikanten Unterschiede ergeben, was die Unfallhäufigkeit angeht. Einen Vergleich zwischen Straße/Mischverkehr und Radweg/Radfahrstreifen/Schutzstreifen hat es noch nie gegeben, eine Untersuchung ist aber angekündigt von den Unfallforschern der Versicherungen.
    schnapp

    Sie haben in diesem schönen Internet nun die Möglichkeit,
    auch dies nachzulesen:
    http://www.bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
    und selbstverständlich bleibt es ihnen frei,
    auch dies in Frage zu stellen.

    Sollten sie die Chance haben,
    http://pdeleuw.de/fahrrad/fdf/fdf-173.html
    dieses Exemplar in die Finger zu bekommen,
    können sie sie auch nutzen,
    stammt ja schlie0lich vom ADFC.

    Vielleicht konnte ich aber nun
    doch noch was erreichen.

    #GuteFahrtMG

  6. Avatar prisac sagt:

    Hallo Herr Claßen,

    damit sie nicht so lange suchen müssen,
    http://bernd.sluka.de/Radfahren/fdf173.pdf

    #GuteFahrtMG

  7. Thomas M. Claßen Thomas M. Claßen sagt:

    Lieber Herr Prisac, das „liebe Internet“ enthält leider viel alten Kram, wie die skandinavischen Untersuchungen aus den 90er-Jahren und die werden seitdem kreuz-und-quer-zitiert – und leider kaum in Frage gestellt. – Meine Recherchen beruhen auf aktuellen deutschen Studien der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) und der Unfallforscher der Versicherungen. Bitte diese lesen. Danke!

    PS: Ihr PDF von B.Sluka stammt aus 1992.

  8. Heribert Adamsky Heribert Adamsky sagt:

    Ich möchte zu bedenken geben, dass es da auch einen historischen Kontekt gibt, und wenn man den im Auge behält, sind Eure Positionen vielleicht nicht ganz so weit voneinander entfernt.

    Als im Jahr 2009 die BaSt-Studie veröffntlicht wurde, die Ihr so unterschiedlich interpretiert, trat auch eine neue Verwaltungsvorschrift zur StVO in Kraft. Eine der wichtigsten Neuerungen der VwV war die Aufgabe des Vorrangs baulicher Radwege, siehe http://www.adfc.de/3903_1. Und die BaSt-Studie bestätigte diesen Grundsatz. Der ADFC-Bundesverband kommentierte das so: „Verkehrsstudie entkräftet Argumente für befestigte Radwege“ (http://www.adfc.de/gesundheit/gesund-bleiben/vermeintliche-risiken/seite-2-sicherheit–wegeunfaelle—riskantes-radeln).

    Das bedeutet allerdings nicht, dass „Radwege töten“, wie einige pauschal behaupten. Schlechte Radwege sind gefährlich, gute bieten Sicherheit, davon kann man sich in den Niederlanden überzeugen.

    Ein Jahr später traten die ERA 2010 in Kraft, die einen neuen Stand der Technik im Radwegebau definierten, der, wenn man sich dran hält, tatsächlich mehr Sicherheit bietet.

    Allerdings reichen auch die ERA 2010 nicht an den niederländischen Standard heran, insbesondere was die Vorfahrtregelungen (Drachenzahnmarkierung mit der Funktion eines Verkehrszeichens) und das Kreuzungsdesign betrifft (weit vorgezogene Haltelinien für Radfahrer, strikte Separation von Rad- und Fußverkehr, Aufpflasterungen statt Schraffuren für Abbieger auf der Fahrbahn).

  9. Avatar prisac sagt:

    Hallo Herr Claßen,

    dank der tollen Verkehrsplanung
    und Führung an der Hofstraße
    ist es nun auf Vorhersage
    zu einem unnötigen Unfall gekommen
    https://twitter.com/StadtradelnMG/status/656140786820608000
    und die Polizei Mönchengladbach
    ist in Sachen Unfallermittlung und -deutung
    ganz vorne mit dabei.
    Der Unfall geschah,
    weil der Radfahrer keinen Helm trug,
    das Übersehen kann ja mal passieren.

    Wann bitte
    gehen wir gegen solche Zustände
    demonstieren?
    Ich wiederhole mich da gerne!

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