Schutzstreifen. Die Benutzungspflicht ergibt sich durch das Rechtsfahrgebot. Hier gilt ein Parkverbot, aber kein generelles Halteverbot.
Benutzungspflichten und -rechte: Quo vadis Radweg?
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Schutzstreifen. Die Benutzungspflicht ergibt sich durch das Rechtsfahrgebot. Hier gilt ein Parkverbot, aber kein generelles Halteverbot.