Benutzungspflichten und -rechte: Quo vadis Radweg?

re_radweg_schutzstreifen

Schutzstreifen. Die Benutzungspflicht ergibt sich durch das Rechtsfahrgebot. Hier gilt ein Parkverbot, aber kein generelles Halteverbot.

Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert