Radschnellwege und Snelfietsroutes

Standards in den Niederlanden
und Bald-Standards in Deutschland

zusammengestellt von THOMAS M. CLASSEN mit freundlicher Unterstützung von
BART CHRISTIAENS, Fahrradplanungsbureau Tibs, Breda, NL zu Snelfietsroutes
PETER LONDON, NRW-Verkehrsministerium zu Radschnellwegen (RSW)

Die deutschen RSW-Kriterien basieren auf einem Arbeitspapier der Arbeitsgruppe 2.5.1 Radverkehr der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Kriterium Snelfietsroutes NL
Radschnellwege DE
Breite Einrichtungsradweg mindestens 2,5 m* mindestens 3 m
Breite Zweirichtungsradweg 4 m, mindestens 3,5 m* mindestens 4 m
*bei mehr als 1.500 Radfahrern pro Tag  in einer Fahrtrichtung soll die Breite um 0,5 bis 1,0 m erhöht werden, das gilt auch, wenn gemeinsame Nutzung durch Mopeds, E-Bikes,  Lastenräder oder Fußgänger üblich ist
Fahrradstraße Einrichtungs-Kfz-Verkehr mindestens 3,5m (wenig Kfz-Verkehr),
– max. 30 km/h
– max. 2.000-2.500 Kfz pro Tag
– mehr Radfahrer als Kfz
mindestens 3 m, plus Sicherheitsabstand zum Kfz-Parken
– max. 30 km/h
– mehr Rad- als Kfz-Verkehr
– Vorfahrt für Fahrradstraße
Fahrradstraße Zweirichtungs-Kfz-Verkehr mindestens 4,5 m oder max. Breite Straße
– max. 30 km/h
– max. 2.000-2.500 Kfz pro Tag
– mehr Radfahrer als Kfz
mindestens 4 m, plus Sicherheitsabstand zum Kfz-Parken
– max. 30 km/h
– mehr Rad- als Kfz-Verkehr
– Vorfahrt für Fahrradstraße
Tempo-30-Zonen Fahrradstraße oder Fahrradstreifen auf dem 2 Radfahrer nebeneinander fahren können in der Regel umzuwandeln in Fahrradstraßen, ansonsten, Vorfahrt statt rechts-vor-links
Radfahrstreifen Mindestens 3 m Breite im Einrichtungsverkehr
Farbe des Fahrwegs innerorts rot keine besondere Vorschrift
Farbe der Fahrwegs außerorts möglichst rot keine Vorschrift
Farbe der Fahrwegs auf Kreuzungen/Konfliktpunkten rot, wenn der Fahrradfahrer Vorfahrt hat keine Vorschrift
Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr Ja, in Orten/Städten (nicht unbedingt wenn wenig Fußgänger) ja, unbedingt
Bodenbeschaffenheit geschlossen und komfortabel, Asphalt oder Beton Asphalt, Beton oder Pflaster ohne Fase
Vorfahrt vor Ausfahrten, Zufahrten und gegenüber anderen Radwegen immer immer
Kreisverkehr innerorts 30 km/h: Radverkehr hat Vorfahrt
50 km/h: nur Vorfahrt bei max. 4.000 bis 6.000 Kfz pro Tag und wenn verkehrssichere Richtlinien eingehalten werden können
Führung auf der gemeinsamen Fahrbahn, Einmündung und Ausfahrt als eigenständige Fahrbahn oder als Fahrradstraße mit Mischverkehr
Kreisverkehr außerorts 60 km/h: Radverkehr hat Vorfahrt
ab 80 km/h: keine Vorfahrt, vorzugsweise sind Tunnel oder Brücken einzurichten
möglichst planfreie Führung
Ampeln innerorts keine Ampeln, es sei denn:
– grüne Welle für Radfahrer
– schnell zu passieren durch Sensortechnik
– Wartezeiten unter 30sec.
– max. 1 Ampel auf 2,5 km
– Wartezeit-Gleichberechtigung zum Kfz-Verkehr,
– möglichst grüne Welle
– Einsatz von Sensortechnik
Ampeln außerorts keine
vorzugsweise sind Tunnel oder Brücken eimnzurichten
möglichst planfreie Führung
Wegweisung Ja ja, nach HBR NRW*
Mittellinie bei Zweirichtungsradwegen immer Leitlinie, unterbrochener Schmalstrich
Randmarkierung, -borde Wenn der Radweg nicht gut erkennbar ist, sind erhabene Trennobjekte in Längsrichtung erforderlich durchgehender Schmalstrich beidseitig
Beleuchtung innerorts immer immer
Beleuchtung außerorts nach Möglichkeit wünschenswert
vertikale Hindernisse, Einbauten möglichst nicht nein, Ausnahme: Fußverkehr-Querungshilfen
Regelmäßige Reinigung und Winterdienst Ja Ja
Service, Luftstationen, Rastplätze mit Abstellanlagen, Teilüberdachungen/Regenschutz wünschenswert vorgesehen


*HBR: Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr,
Siehe hier

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