Radwegebenutzungspflicht: Ganz einfach – oder?

Ein markantes Beispiel in Heinsberg, dass ein bloßes Abschildern von gefährlichen Radwegen keine sichere Infrastruktur macht, die gut und gerne zu nutzen ist. Von Hartmut Schiszler

Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 3 / 2019, Kreis Heinsberg veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

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