Liebe braucht Abstand #MehrPlatzFürsRad

Grünes Licht vom Bundesrat für Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung: Beim Überholen von Radfahrern gilt künftig ein fester Mindestabstand von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts.

Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 1 / 2020, Mönchengladbach veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert