Von Axel Fell und Thomas Maria Claßen
Viele von uns erinnern sich noch an den denkwürdigen Tag Anfang Juni 2019, als wir fast 210.000 Unterschriften der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad an die Landesregierung übergeben haben. Gut eineinhalb Jahre sollte es dauern, bis der erste Referentenentwurf eines Fahrrad- und Mobilitätsgesetzes (FaNaG) vorgelegt und die Verbändeanhörung gestartet wurde. Schon nach der ersten Sichtung des Entwurfs war klar: der große Wurf ist das nicht! Wenig konkret, wenig ambitioniert, von den Zielen von Aufbruch Fahrrad keine Spur.
Wir beauftragten ein Gutachten und erarbeiteten eine ausführliche inhaltliche Stellungnahme nebst einer Gegenüberstellung der Formulierungen des Referentenentwurfs mit unseren konkreten Verbesserungsvorschlägen. Die Rückmeldung an das Ministerium erfolgte fristgerecht Anfang April.
Jetzt wird es darauf ankommen, dass das weitere Gesetzgebungsverfahren die von uns geforderten Verbesserungen auch tatsächlich erbringt. Wir werden im parlamentarischen Prozess noch Gelegenheit haben, unsere Positionen zu vertreten
und auf Änderungen im Sinne unserer Stellungnahme zu drängen.
Vermutlich wird noch öffentlicher Druck erforderlich werden. Auch dazu sind wir gemeinsam gut aufgestellt. Möglicherweise heißt es dafür dann noch einmal: Aufbruch Fahrrad!
Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW
Untersuchungen zur Sicherheit im Radverkehr gibt es längst zuhauf. Dabei wurden stets alle möglichen Statistiken, Unfallschwerpunkte, die Gegebenheiten vor Ort und andere theoretische Grundlagen betrachtet. Erforscht wurde die objektive Sicherheit, die Erwartung der Radfahrenden dabei nicht wirklich berücksichtigt. Nun kommt eine erste beachtenswerte Studie zur subjektiven Sicherheit im Radverkehr. Die Berliner FixMyCity GmbH entwickelte für die Umfrage „Straßencheck“ 3D-Bilder mit 1900 unterschiedlichen Straßensituationen. Damit wurden 21.000 Menschen der Bundeshauptstadt konfrontiert, um deren persönliches Sicherheitsempfinden in den dargestellten Szenarien zu
erfahren.
Die Ergebnisse mahnen vor allem zu mehr Abstand der Verkehrsteilnehmer zueinander. Abstand der nicht nur messbar, sondern auch deutlich sichtbar sein muss. Und es fällt auf, dass nicht nur Radfahrende und zu Fuß Gehende diesen Abstand fordern, sondern auch Autofahrer ihn für mehr Sicherheit erwarten (Ergebnisse der Studie ab Seite 6 dieser RaN).
Ob Fahrradstraße, baulicher Radweg oder Radfahrstreifen, nicht der Typ der Radverkehrsanlage ist entscheidend, sondern die Bauweise. Das können und sollten die Planer in unseren Kommunen neu berücksichtigen.
Thomas Maria Claßen