Von Andreas Domanski und Heribert Adamsky
Wer hatte nicht schon einmal eine schmerzhafte Berührung mit einem Sperrpfosten oder ist in einem engen Umlaufgitter stecken geblieben? Dabei sind diese Einrichtungen eigentlich zum Wohle des Rad- und Fußverkehrs gedacht: Entweder zum Ausschluss von
Kraftfahrzeugen oder zum Schutz vor Gefahrensituationen. Leider stellen die
Hindernisse aber meistens selber eine Gefahr für Radfahrende dar und fast
immer ver- oder behindern sie die Nutzung der Wege mit Lastenrädern, Anhängern oder Rollstühlen. Das hat der Gesetzgeber erkannt, denn in den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird schon seit 2010 auf Unfallgefahren durch die Einbauten hingewiesen und gefordert, darauf zu verzichten. Wie so oft, hinkt die lokale Umsetzung den Richtlinien hinterher. Dabei sind die Behörden gehalten, Verkehrseinrichtungen regelmäßig an veränderte Regeln anzupassen. Nur wenige haben dies bisher getan und nicht selten wurden sogar neue Barrieren errichtet. Erst in den letzten Jahren trugen die Bemühungen des ADFC und der Behindertenverbände für barrierefreie Wege erste Früchte. Zuerst in Mönchengladbach, dann in Grefrath und Nettetal, kurz vor Redaktionsschluss in Willich und jetzt endlich auch einmal in Krefeld. Neuen Rückenwind für barrierefreie Wege gibt ein im Januar vom NRW-Verkehrsministerium herausgegebener Erlass, mit dem die Verwaltungen aufgefordert werden, wo immer es geht, Umlaufgitter zu entfernen, Sperrpfosten auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und möglichst zu entfernen oder wenigstens durch entsprechende Bodenmarkierungen frühzeitig erkennbar zu machen.
Andreas Domanski
Menschen zu Fuß oder auf dem Rad sind verletzlich. Der Zusammenstoß mit einem Auto bei 50 km/h geht sehr oft tödlich aus, bei 30 km/h kommt es oft gar nicht zur Kollision, weil der Fahrer noch rechtzeitig anhalten kann. Tempo 30 rettet Leben. Mindert Lärm, Stress, Emissionen. Verstetigt den Stadtverkehr, wo es im Schnitt ohnehin kaum schneller vorangeht. Also lasst uns Tempo 30 innerorts zur Regel machen und Tempo 50 zur Ausnahme, und lassen wir den Kommunen die Freiheit, Tempo 30 nach eigenem Ermessen anzuordnen, auch auf Vorfahrtstraßen. Ist das nicht logisch und vernünftig? Ja, das stimmt. Aber der Bund blockiert alle Initiativen des Deutschen Städtetags und der Verkehrsministerkonferenz der Länder. Gegen jede praktische Vernunft. Nach wir vor macht ein rigider Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung alle Versuche kommunaler
Behörden, den innerstädtischen Verkehr menschen- und umweltfreundlich zu regeln, zum
Risikoprojekt. Das zeigen die leider immer wieder von Erfolg gekrönten Klagen gegen Tempo 30, auch in unserer Region. Eine Reform des Straßenverkehrsrechts ist überfällig. Lesen Sie mehr zum Thema ab Seite 6.
Heribert Adamsky