Von Axel Fell und Thomas Maria Claßen
Es ist ein fatales Signal, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit seiner Entscheidung den Autoverkehr dem sicheren Radverkehr vorzieht – besonders vor dem Hintergrund, dass im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaG NRW) eine gleichbedeutsame Rolle des Fahrrads mit dem Autoverkehr festgelegt ist. Dass die Stadt Mönchengladbach die Benutzungspflicht für die vorhandenen Radwege bereits 2017 aufgelöst hatte, zeigt eindeutig, dass diese nicht mehr den Anforderungen an einen sicheren Radverkehr gerecht werden konnten. Die Einrichtung der Protected Bike Lane war deshalb richtig und notwendig. Die oberste Straßenverkehrsbehörde NRWs – also das Verkehrsministerium – muss den Kommunen endlich die notwendige Rechtssicherheit geben. Gerade in Zeiten, in denen die Mobilitätswende dringender denn je kommen muss, ist es wichtig, dass das Land NRW Kommunen bestmöglich unterstützt. Die StVO ermöglicht die Einrichtung einer Protected Bike Lane. Es ist wenig motivierend, wenn Anordnungen von solch erfolgreich umgesetzten Leuchttürmen der Radinfrastruktur, wie die Protected Bike Lane in Mönchengladbach, dann von Gerichten gekippt werden (siehe Seite 12). Ich begrüße daher ausdrücklich den Schritt des ADFC Mönchengladbach e. V., eine Beschwerde gegen das Urteil zu unterstützen.
Axel Fell, Landesvorsitzender ADFC NRW
In vielen Gründerzeitvierteln unserer Kommunen ist wenig Platz für breite Geh- und Radwege. Metropolen wie Paris, auch etliche Städte bei uns oder im europäischen Ausland zeigen aber längst, wie Sicherheit für Radfahrende geht. Valencia, die drittgrößte spanische Stadt an der östlichen Mittelmeerküste, richtete schon früh nach der Jahrtausendwende Protected Bike Lanes auf engen Straßen ein, wo in Deutschland nicht mal ein Schutzstreifen aufgemalt werden dürfte (siehe Seite 26). Heute gilt dort zusätzlich Tempo 20. Enge deutsche Regeln sind oft ein Hemmnis. In Mönchengladbach ist ein Radschnellweg (RSW) übers Feld nach Wegberg und Roermond/NL in finaler Planung. Um die Versiegelung zu minimieren, wird die Strecke ohne Fußweg realisiert. Gefördert wird das im zweiten Anlauf aus Bundesmitteln, weil NRW nur Rad- und Fußweg fördert. Dagegen laufen nun einige Radfahrende Sturm, weil sie Behinderungen durch Spaziergänger befürchten. Doch wir auf dem Rad werden das aushalten, mit frühzeitigem Klingeln und gegenseitiger Rücksichtnahme, funzt das. Was absolut nicht geht, sind Schutzstreifen auf Landstraßen, wie sie kürzlich die NRW-Landesregierung erlaubt hat.
Thomas Maria Claßen
