Poller-Erlass der Landesregierung: Für barrierefreie Radwege

Seit Jahrzehnten sind Sperrpfosten und Umlaufgitter ein Streitthema zwischen der Fahrradlobby, den Behindertenverbänden und den Verwaltungen. Kommt nun Bewegung in die Angelegenheit?

Kurz vor Redaktionsschluss wurde eine Hälfte dieser Umlaufsperre entfernt, sodass auch Lastenräder, Gespanne und Rollstühle passen (Rad-/Gehweg, U76-Bahn in Krefeld-Fischeln). Foto: ADFC Krefeld

Einerseits sollen diese Einrichtungen unzulässigen Verkehr von Rad- und Gehwegen fernhalten oder den Verkehr an Konfliktstellen bremsen. Anderseits geht von Pollern selbst eine Unfallgefahr für Radfahrende aus und Umlaufgitter be- oder verhindern ein Durchkommen mit Lastenrädern, Anhängern oder Rollstühlen,

Eine Neufassung der Regeln für die Überprüfung und Aufstellung von Pollern und Wegsperren auf Radwegen war lange überfällig.

Im Januar wurde ein entsprechender Erlass der Landesregierung herausgegeben und im
März verkündete das Umwelt- und Verkehrsministerium NRW dann folgendes:

Durch (den) Erlass sollen Sperreinrichtungen auf Radwegen wie Poller, Sperrpfosten oder
versetzt eingebaute Wegesperren aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden. „Immer mehr Menschen greifen zum Rad und tragen dazu bei, dass der Radverkehr eine der tragenden Säulen der Mobilitätswende wird. Wenn wir die Menschen für diese klimafreundliche und gesunde Art der Fortbewegung gewinnen wollen, müssen wir die Radwege sicherer und barrierefreier machen. Poller und
Sperrgitter stellen oftmals eine Gefahrenquelle dar und sollten nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden“, erklärt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer.

Die Sperrmaßnahmen wie Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperr-Geländer oder ähnliche Einrichtungen auf Radwegen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr – gerade auch in der Dunkelheit. So können insbesondere niedrige Sperrpfosten leicht
übersehen werden, wenn Radfahrende in einer Gruppe unterwegs sind. Hierdurch sind bereits Unfälle mit schweren Verletzungen bis hin zur Todesfolge entstanden. Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder  Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar. Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar.

Sollten Sperrmaßnahmen an einzelnen Stellen zwingend notwendig sein, sind zuerst Alternativmaßnahmen wie Verkehrszeichen, Markierungen oder sonstige bauliche Maßnahmen zu prüfen. Fest eingebaute Einrichtungen auf Radverkehrsanlagen sollen nur noch im Ausnahmefall und dort vorzufinden sein, wo sie unverzichtbar sind.

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