ERA 2010 in NRW jetzt amtlich

Wie bereits auf der ADFC-Landesversammlung in Bielefeld angekündigt, hat das NRW- Verkehrsministerium im Juni per Erlass die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA 2010) in NRW eingeführt.

re_PSt_Becker_grossIm Dezember 2010 sind die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ neu erschienen. Dieses Regelwerk dient Verkehrsplanern als Grundlage für ihre Arbeit. Das Landesverkehrs- ministerium hat diese Regelungen nun für Bundes- und Landesstraßen in NRW verbindlich vorgeschrieben. Außerdem empfiehlt es den Kommunen, die ERA ebenfalls bei der Planung anzuwenden. Für vom Land geförderte Radverkehrsanlagen ist die Anwendung sogar zwingend. Staatssekretär Horst Becker hatte dies auf der ADFC-Landesversammlung im Mai bereits unter großem Beifall angekündigt.

Auch Radwege mit Zeichen „Radfahrer frei“ sind förderungswürdig

Weiterhin stellt der neue Erlass klar, dass ein Radweg auch dann finanziell gefördert werden kann, wenn er nicht benutzungspflichtig ist. Dies gilt auch für solche Rad- wege, die bereits mit Fördermitteln gebaut worden sind und deren Benutzungspflicht nachträglich aufgehoben wird. Damit entfällt eine wichtige Hürde für die Aufhebung der Benutzungspflicht.

„Dieser Erlass ist ein wichtiger Schritt für den modernen Radverkehr“, sagt ADFC-Landesvorsitzender Thomas Semmelmann. „Gerade auch die Klarstellung der Förderrichtlinien beseitigt viele Unsicherheiten, die in den Kommunen hinsichtlich der Umsetzung des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht bestehen.“ Der Regensburger ADFC-Vorsitzende Klaus Wörle hatte im letzten Jahr ein Urteil erstritten, das die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht nur unter ganz engen Bedingungen erlaubt. Als Folge müssen nun zahlreiche Radwegschilder entfernt werden.

Information

  • www.adfc-nrw.de
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