Im Nothaushalt der Stadt Krefeld wurden die Mittel für den Grünschnitt an Straßen und Wegen weiter zusammengestrichen. Solange dies nur rein kosmetische Bedeutung hat, kann man wucherndes Grün durchaus zugunsten anderer notwendiger Ausgaben hinnehmen. Wenn dadurch aber auf Radwegen die Sicht auf andere Verkehrsteilnehmer eingeschränkt oder ganze Radwegabschnitte von immer weiter wachsenden Krautschichten bedeckt werden, muss der Baulastträger im Zuge der Verkehrssicherungspflicht tätig werden.Welcher Autofahrer würde es sich gefallen lassen, wenn die halbe Fahrbahnbreite zugewachsen wäre? An Krefelder Radwegen erfolgt der Grünschnitt leider oft erst nach Aufforderung durch Bürger oder Verbände. Ein Foto von der beanstandeten Stelle ist hilfreich, um die Dringlichkeit zu dokumentieren. Nutzen Sie das Mängelformular auf www.adfc-krefeld.de/radverkehr oder wenden Sie sich direkt an den Radverkehrsbeauftragten der Stadt Krefeld, Michael Hülsmann, Tel.: 0 21 51 / 3660-4255, E-Mail: michael.huelsmann@krefeld.de
Wildwuchs auf Krefelder Radwegen
Dieser Beitrag wurde unter Ausgabe 2 / 2014, Krefeld / Kreis Viersen veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.