Seit 2004 hat der ADFC Grevenbroich die Aufhebung der Benutzungspflicht für den Radverkehr auf den rechtsseitigen Radwegen an der Kreisstraße 33 in der Ortslage Neukirchen (Roseller Straße und Hülchrather Straße) auf seinem Wunschzettel. Nach aktuellem Stand kann davon ausgegangen werden, dass der Wunsch in diesem Jahr erfüllt wird.Der Arbeitskreis Radverkehr der Stadt Grevenbroich hat unter Einbeziehung der Positionen des Rhein-Kreis Neuss und der Polizei im Rhein-Kreis Neuss der Aufhebung der Benutzungspflicht am 27.1.2015 ohne Gegenstimme zugestimmt.
Wer hinterfragt, warum es so lange gedauert hat, dem kann folgende Auskunft erteilt werden:
In den 80er-Jahren war es ein Ziel von Kreis und Stadtverwaltung, eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Ortsdurchfahrt Neukirchen zu erreichen. Entsprechend dem damaligen Stand der Technik sind in diesem Zusammenhang mit Hilfe von Zuschussmitteln aus Kreis-, Landes- und/oder Bundestöpfen entsprechende Planungen erstellt und umgesetzt worden. Unter anderm sind dabei auch die Radwege entsprechend den damals gültigen Regeln – die Vorgabe: Trennung von Auto- und Radverkehr – erbaut worden.
Das Verwenden der Zuschussmittel zog als Konsequenz einen zeitlich befristeten Bestandsschutz für die Maßnahme nach sich, sodass erst nach Ablauf der Bindungsfrist Veränderungen möglich sind. Ausnahme: Beseitigung von Gefahrenstellen.
Da die Bindungsfrist in diesem Jahr abläuft, steht somit einer Veränderung der Verkehrsführung in Neukirchen nichts mehr im Wege. Das Aufheben der Benutzungspflicht für den Radverkehr auf den rechtsseitigen Radwegen in Neukirchen ist dabei eine Maßnahme, die wir jetzt auf unserem Wunschzettel als erledigt kennzeichnen können.
Von Peter Wimmer und Wolfgang Pleschka