Stadt hebt Anordnung für Radweg auf
Auf den Radwegen an der Tiergartenstraße wurde die Benutzungspflicht durch das Straßenverkehrsamt aufgehoben. Die Wege waren in schlechtem Zustand und wurden häufig auch von Fußgängern benutzt. Eine besondere Gefährdung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist durch “Tempo-30” nicht gegeben. Die Beschilderung wurde geändert in “Fußweg – Fahrräder frei”, sodass er noch befahren werden darf, aber nicht genutzt werden muss.
Warum ist es sinnvoll, mit dem Fahrrad auf der Straße anstatt auf dem nicht benutzungspflichtigen Radweg zu fahren?
Eine Studie von 2009 der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat ergeben, dass Radwege im Normalfall nicht sicherer sind als das gemeinsame Benutzen der Fahrbahn. Auf Radwegen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Fußgängern, mit von der Straße abbiegenden Autos und mit Pkws, die aus Grundstückausfahrten auf die Straße fahren. Die Unfallschwere ist dabei nicht geringer als bei Unfällen auf Fahrbahnen.