Keine Dynamopflicht mehr für Fahrräder: Am 1. August 2013 ist eine vom Bundesrat beschlossene Verordnung in Kraft getreten, die nun auch Batterie- und Akkuleuchten erlaubt.
Bislang mussten alle Fahrräder mit Ausnahme von Rennrädern bis 11 Kilogramm eine dynamobetriebene Lichtanlage haben. Der ADFC kritisiert allerdings Unklarheiten
im neuen Gesetzestext.
Batteriebeleuchtung legalisiert
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